GWG_2017
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung
- § 3 Wirtschaftlich Berechtigter
- § 3 Risikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse
- § 4 Risikomanagement
- § 5 Risikoanalyse
- § 6 Interne Sicherungsmaßnahmen
- § 7 Geldwäschebeauftragter
- § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- § 9 Gruppenweite Pflichten
- § 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten
- § 11 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
- § 11 Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
- § 12 Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
- § 13 Verfahren zur Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
- § 14 Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
- § 15 Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
- § 15 Verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten von einer selbst gehosteten oder an eine selbst gehostete Adresse
- § 16 Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet
- § 16 Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien
- § 17 Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung
- § 18 Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle
- § 19 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
- § 19 Angaben zu Immobilien
- § 19 Erfassung und Zuordnung von Immobilien
- § 20 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen
- § 20 Automatische Eintragung für Vereine
- § 21 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen
- § 22 Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
- § 23 Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
- § 23 Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
- § 24 Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung
- § 25 Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung
- § 26 Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung
- § 26 Abruf durch bestimmte Behörden
- § 27 Zentrale Meldestelle
- § 28 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
- § 28 Unterrichtung des Deutschen Bundestages
- § 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 30 Analyse von Meldungen und Informationen
- § 31 Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung
- § 32 Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen
- § 32 Datenübermittlung an Europol
- § 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 34 Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
- § 35 Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
- § 36 Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund
- § 37 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien
- § 38 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind
- § 38 Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung
- § 39 Errichtungsanordnung
- § 40 Sofortmaßnahmen
- § 41 Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden
- § 42 Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung
- § 44 Meldepflicht von Aufsichtsbehörden
- § 45 Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung
- § 46 Durchführung von Transaktionen
- § 47 Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung
- § 48 Freistellung von der Verantwortlichkeit
- § 49 Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten
- § 50 Zuständige Aufsichtsbehörde
- § 51 Aufsicht
- § 51 Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
- § 52 Mitwirkungspflichten
- § 53 Hinweise auf Verstöße
- § 54 Verschwiegenheitspflicht
- § 55 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 56 Bußgeldvorschriften
- § 57 Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen
- § 59 Übergangsregelung