123 B
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§ 20 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.der Bachelorprüfung und 2.der mündlichen Abschlussprüfung.
Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.der Bachelorprüfung und 2.der mündlichen Abschlussprüfung.