GER_STBPRV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung der Prüfung
- § 4 Fachtheoretischer Teil
- § 5 Fachpraktischer Teil
- § 6 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 7 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 8 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 9 Zeugnisse
- § 10 Wiederholung der Prüfung
- § 11 Inkrafttreten