2.6 KiB
§ 4 Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 1.1Berufsbildung, 1.2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen, 1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit; 2.Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung; 3.betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge, 3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, 3.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit, 3.3Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge; 4.Böden, Erden und Substrate; 5.Kultur und Verwendung von Pflanzen, 5.1Pflanzen und ihre Verwendung, 5.2Kultur- und Pflegemaßnahmen, 5.3Nutzung pflanzlicher Produkte; 6.Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.in der Fachrichtung Baumschule a)Kulturräume und Kultureinrichtungen, b)Anlage von Baumschulquartieren und Flächen für Containerkulturen, c)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, d)Produktionsverfahren, e)Roden, Sortieren, Kennzeichnen und Lagern, f)Verkaufen und Beraten;
2.in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei a)Kulturräume und Kultureinrichtungen, b)Vermehrung und Weiterkultur, c)Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern, d)Trauerbinderei und Dekoration, e)Verkaufen und Beraten;
3.in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau a)Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen, b)Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen, c)Herstellen von befestigten Flächen, d)Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen, e)Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten;
4.in der Fachrichtung Gemüsebau a)Produktionsräume und Produktionseinrichtungen, b)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, c)Produktionsverfahren, d)Ernten, Aufbereiten und Lagern, e)Vermarkten;
5.in der Fachrichtung Obstbau a)Anlegen von Obstpflanzungen, b)Produktionsverfahren, c)Ernten, Aufbereiten und Lagern, d)Vermarkten;
6.in der Fachrichtung Staudengärtnerei a)Kulturräume und Kultureinrichtungen, b)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, c)Produktionsverfahren, d)Auswählen und Aufbereiten, e)Verkaufen und Beraten;
7.in der Fachrichtung Zierpflanzenbau a)Kulturräume und Kultureinrichtungen, b)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, c)Produktionsverfahren, d)Ernten, Aufbereiten und Lagern, e)Verkaufen und Beraten.