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273 B

§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2013

Für das Ausgleichsjahr 2013 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt:

1.endgültige Ausgleichsbeiträge

[Tabelle]

2.endgültige Ausgleichszuweisungen

[Tabelle]