133 B
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§ 12 Prüfungsbestandteile
Die Prüfung besteht aus 1.einer Fallstudie nach § 13 und 2.einer schriftlichen Prüfung nach § 14.
Die Prüfung besteht aus 1.einer Fallstudie nach § 13 und 2.einer schriftlichen Prüfung nach § 14.