169 B
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§ 10 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des
Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
[Tabelle]
Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
[Tabelle]