182 B
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§ 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.
Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.