Files
lawgit/laws_md/binscheo/§10.md

230 B

§ 10 Namensänderung

Wird der Name oder die Devise des Schiffes geändert, hat der Eigentümer dies dem Schiffseichamt mitzuteilen. Es trägt die erforderliche Berichtigung in der im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik ein.