173 B
173 B
§ 5 Wirtschaftsplan
Alle Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
Alle Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.