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lawgit/laws_md/1-dm-goldm_nzg/§1.md

278 B

§ 1 Ausgabe durch die Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank wird ermächtigt, zum Gedenken an die Deutsche Mark im eigenen Namen im Jahre 2001 eine Münze in Gold über 1 Deutsche Mark (1-DM-Goldmünze) mit einer Auflage von bis zu einer Million Stück herauszugeben.