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2026-08-16 06:30:22 +00:00

225 B

§ 7 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Berufsausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.