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2026-08-16 06:30:22 +00:00

408 B

§ 13 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“, 2.„Anwenden des digitalen Informationsmodells“, 3.„Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ sowie 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.