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§ 12 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:
[Tabelle]
Die Reihenfolge des dritten und vierten Ausbildungsabschnitts kann geändert werden. Der Verwaltungslehrgang kann in Unterbrechung der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen im Rahmen der körperlichen Schulung das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erwerben.