KFWV
Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Allgemeine Vorschriften
- § 3 Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
- § 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- § 5 Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz
- § 6 Sondervorschriften
- § 7 Sonstiges
- § 8 Zuweisungsgeschäfte
- § 9 Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften
- § 10 Inkrafttreten