FINAV
Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Art und Umfang der Finanzinformationen und der ergänzenden Informationen
- § 3 Termin und Verfahren zur Einreichung
- § 4 Finanzinformationen von Kreditinstituten
- § 5 Finanzinformationen von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken
- § 6 Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis
- § 7 Ergänzende Informationen von Finanzdienstleistungsinstituten
- § 8 Art und Umfang der Risikotragfähigkeitsinformationen
- § 9 Turnus, Frist und Verfahren zur Einreichung der Risikotragfähigkeitsinformationen
- § 10 Risikotragfähigkeitsinformationen von Kreditinstituten
- § 11 Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusammengefasster Ebene
- § 12 Kreditinstitute und Gruppen mit erhöhter Meldefrequenz