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lawgit/laws_md/eschg/§11.md

545 B

§ 11 Verstoß gegen den Arztvorbehalt

(1) Wer, ohne Arzt zu sein, 1.entgegen § 9 Nr. 1 eine künstliche Befruchtung vornimmt, 2.entgegen § 9 Nummer 2 eine Präimplantationsdiagnostik vornimmt oder 3.entgegen § 9 Nummer 3 einen menschlichen Embryo auf eine Frau überträgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nicht bestraft werden im Fall des § 9 Nr. 1 die Frau, die eine künstliche Insemination bei sich vornimmt, und der Mann, dessen Samen zu einer künstlichen Insemination verwendet wird.