182 B
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§ 57 Bekanntmachungen
Der festgestellte Wirtschaftsplan und der festgestellte Jahresabschluss der Deutschen Welle werden von ihr unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der festgestellte Wirtschaftsplan und der festgestellte Jahresabschluss der Deutschen Welle werden von ihr unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.