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lawgit/laws_md/bvag/§14.md

275 B

§ 14

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft;zu demselben Zeitpunkt treten die diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze und der zu ihrer Änderung, Ergänzung oder Durchführung erlassenen Vorschriften außer Kraft.