BGG
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
- § 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
- § 3 Menschen mit Behinderungen
- § 4 Barrierefreiheit
- § 5 Zielvereinbarungen
- § 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
- § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
- § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
- § 12 Öffentliche Stellen des Bundes
- § 12 Barrierefreie Informationstechnik
- § 12 Erklärung zur Barrierefreiheit
- § 12 Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
- § 12 Verordnungsermächtigung
- § 12 Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
- § 12 Ausbildung von Assistenzhunden
- § 12 Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- § 12 Haltung von Assistenzhunden
- § 12 Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
- § 12 Fachliche Stelle und Prüfer
- § 12 Studie zur Untersuchung
- § 12 Verordnungsermächtigung
- § 13 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
- § 14 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
- § 15 Verbandsklagerecht
- § 16 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
- § 17 Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 18 Aufgabe und Befugnisse
- § 19 Förderung der Partizipation