Files
lawgit/laws_md/berversv_2017/§2.md

353 B

§ 2 Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen

Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen: 1.die Bilanz nach Formular F.100.01, 2.die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formular F.200.01.