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lawgit/laws_md/bbg_2009/§30.md

229 B

§ 30 Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch 1.Entlassung, 2.Verlust der Beamtenrechte, 3.Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder 4.Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.