ERVDPMAV_2026
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Einreichung elektronischer Dokumente
- § 2 Einreichung über digitale Dienste
- § 3 Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung
- § 4 Einreichung auf einem Datenträger
- § 5 Zustellung elektronischer Dokumente
- § 6 Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
- § 7 Einreichung in Beschwerdeverfahren
- § 8 Sonderregelungen für die Verwendung des digitalen Dienstes DPMAdirektPro