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lawgit/laws_md/windseev_1/§45.md

252 B

§ 45 Besondere internationale militärische Bestimmungen

Der Träger des Vorhabens hat das über der Fläche liegende schwedische Artillerieschießgebiet ES-D 140 bei der Planung, der Realisierung und dem Betrieb des Vorhabens zu berücksichtigen.