159 B
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§ 11 Teile der staatlichen Prüfung
Die staatliche Prüfung besteht aus 1.einem schriftlichen Teil, 2.einem mündlichen Teil und 3.einem praktischen Teil.
Die staatliche Prüfung besteht aus 1.einem schriftlichen Teil, 2.einem mündlichen Teil und 3.einem praktischen Teil.