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lawgit/laws_md/mfbapromediafprv/§2.md

423 B

§ 2 Teile des Fortbildungsabschlusses

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media oder Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media ist Folgendes erforderlich: 1.das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie 2.der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.