152 B
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin wird staatlich anerkannt.
Der Ausbildungsberuf Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin wird staatlich anerkannt.