130 B
130 B
§ 1
Das Lastenausgleichsarchiv übernimmt die Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs nach Maßgabe der §§ 3 bis 5.
Das Lastenausgleichsarchiv übernimmt die Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs nach Maßgabe der §§ 3 bis 5.