1.1 KiB
§ 13 Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
(1) Die Übersicht über die Entwicklung des Sondervermögens ist unter Berücksichtigung folgender Posten darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen: I.Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 1.Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr 2.Zwischenausschüttungen 3.Mittelzufluss (netto) a)Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen b)Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen
4.Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 5.Ergebnis des Geschäftsjahres davon nicht realisierte Gewinne davon nicht realisierte Verluste II.Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres.
(2) Bei Immobilien-Sondervermögen und offenen inländischen Spezial-AIF mit Anlagen in Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften ist in der Aufstellung nach Absatz 1 nach Gliederungsziffer I Nummer 4 der Posten „4a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten“ einzufügen.
(3) Rücknahmeabschläge, die im Sondervermögen verbleiben, sind dem Posten unter Absatz 1 Gliederungsziffer I Nummer 3 Buchstabe b zuzuordnen und mindern diesen.