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lawgit/laws_md/baup_ano/§6.md

472 B

§ 6 Bauvorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen

(1) Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Abbruch baulicher Anlagen ist unter Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer -die Benennung des Abbruchunternehmers, -eine Beschreibung der baulichen Anlage nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Abbruchvorganges mit Angabe der für den Abbruch vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen beizufügen.

(2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.