475 B
475 B
§ 3 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Für die Laufbahnen nach § 2 werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Näheres bestimmen die folgenden Verordnungen über die Vorbereitungsdienste für die jeweiligen Laufbahnen: 1.Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst, 2.Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst, 3.Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst.