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lawgit/laws_md/famkakigabrv/§1.md
2026-04-02 21:09:04 +00:00

360 B

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für den automatisierten Abruf von Daten durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit von zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 des Einkommensteuergesetzes erforderlicher Daten, die bei den Trägern der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch gespeichert sind.