166 B
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§ 5 Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt: [Tabelle]
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt: [Tabelle]