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lawgit/laws_md/svbezgrv_2020/§1.md
2026-03-26 21:09:15 +00:00

292 B

§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.