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lawgit/laws_md/mntdbwvvdv/§10.md

488 B

§ 10 Anforderungen im Auswahlverfahren

(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab: 1.Selbstkompetenz, 2.Methodenkompetenz, 3.Fachkompetenz und 4.Sozialkompetenz.

(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.