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lawgit/laws_md/malerlackausbv_2021/§19.md

482 B

§ 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Ausführen eines Kundenauftrags, 2.Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen, 3.Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen sowie 4.Wirtschafts- und Sozialkunde.