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237 B

§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1

Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie 2.Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.