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379 B

§ 41 Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

[Tabelle] In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden.

*)Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder.