KWMV
Verordnung über Meldepflichten für bestimmte Kriegswaffen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Allgemeine Meldepflichten
- § 2 Meldepflichtige Kriegswaffen
- § 3 Meldepflichten nach § 7 des Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung vom 3. Dezember 1997
- § 4 Ordnungswidrigkeiten
- § 5 Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- § 6 Inkrafttreten