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lawgit/laws_md/kgsg/§59.md

282 B

§ 59 Rückgabeersuchen

Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für 1.den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder 2.Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.