174 B
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§ 1 Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr.
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr.