Files
lawgit/laws_md/fzv_2023/§1.md

221 B

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf 1.die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und 2.die Zulassung ihrer Anhänger.