FPSTATG
Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anordnung als Bundesstatistik
- § 2 Erhebungseinheiten
- § 3 Statistik der Ausgaben und Einnahmen
- § 4 Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen
- § 5 Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva
- § 6 Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik)
- § 7 Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik
- § 9 Zusätzliche Erhebungsmerkmale
- § 9 Datenbank Berichtskreismanagement
- § 10 Hilfsmerkmale
- § 11 Auskunftspflicht
- § 12 Durchführung der Erhebungen
- § 13 Zusammenführung
- § 14 Übermittlung
- § 15 Veröffentlichung
- § 16 Geschäftsstatistik zur Entwicklungszusammenarbeit
- § 17 Übergangsregelung