FIAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Einsatzgebiet
- § 6 Ausbildungsplan
- § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8 Inhalt von Teil 1
- § 9 Prüfungsbereich von Teil 1
- § 10 Inhalt von Teil 2
- § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
- § 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
- § 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
- § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 18 Inhalt von Teil 2
- § 19 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
- § 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
- § 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
- § 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 26 Inhalt von Teil 2
- § 27 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
- § 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
- § 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
- § 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 34 Inhalt von Teil 2
- § 35 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
- § 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
- § 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
- § 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 42 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten