136 B
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§ 2 Zusammensetzung der Kostenmasse
Die Kostenmasse setzt sich zusammen aus 1.Grunderwerbskosten, 2.Baukosten, 3.Verwaltungskosten.
Die Kostenmasse setzt sich zusammen aus 1.Grunderwerbskosten, 2.Baukosten, 3.Verwaltungskosten.