BIMSCHV_16
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Immissionsgrenzwerte
- § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen
- § 3 Festlegung der Straßendeckschichtkorrektur
- § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege
- § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen
- § 6 Übergangsregelung für die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen