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lawgit/laws_md/altvdv/§13.md

200 B

§ 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten

Liegt ein Tatbestand des § 95 des Einkommensteuergesetzes vor, hat der Zulageberechtigte dies dem Anbieter ab Beginn der Auszahlungsphase anzuzeigen.