Files
lawgit/laws_md/agrstatg/§89.md

252 B

§ 89 Erhebungsart, Periodizität

Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar 1.bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich, 2.bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.