432 B
432 B
§ 16 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus: 1.der Zwischenprüfung, 2.den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung, 3.den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie 4.der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.