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432 B

§ 16 Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus: 1.der Zwischenprüfung, 2.den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung, 3.den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie 4.der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.