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§ 4 Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Der Ausbildungsbetrieb: 1.1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 1.2Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, 1.3Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, 1.4Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, 1.5Umweltschutz; 2.Gesundheitsschutz und Hygiene: 2.1Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 2.2Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, 2.3Schutz vor Infektionskrankheiten; 3.Kommunikation: 3.1Kommunikationsformen und -methoden, 3.2Verhalten in Konfliktsituationen; 4.Patientenbetreuung und -beratung: 4.1Betreuen von Patienten und Patientinnen, 4.2Beraten von Patienten und Patientinnen; 5.Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement: 5.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, 5.2Qualitätsmanagement, 5.3Zeitmanagement, 5.4Arbeiten im Team, 5.5Marketing; 6.Verwaltung und Abrechnung: 6.1Verwaltungsarbeiten, 6.2Materialbeschaffung und -verwaltung, 6.3Abrechnungswesen; 7.Information und Dokumentation: 7.1Informations- und Kommunikationssysteme, 7.2Dokumentation, 7.3Datenschutz und Datensicherheit; 8.Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin: 8.1Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, 8.2Assistenz bei ärztlicher Therapie, 8.3Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln; 9.Grundlagen der Prävention und Rehabilitation; 10.Handeln bei Not- und Zwischenfällen.